Häufig gestellte Fragen zur Situation von Vertriebenen aus der Ukraine

Welche Personen erhalten ein Aufenthaltsrecht in Österreich?

Folgende Personengruppen haben bis vorerst 3. März 2023 ein Aufenthaltsrecht in Österreich.

  • Ukrainische Staatsbürger:innen und ihre nahen Familienangehörigen, die aufgrund des bewaffneten Konflikts die Ukraine verlassen haben.
  • Drittstaatsangehörige und Staatenlose mit Schutzstatus in der Ukraine (z.B. Asylberechtigte) und ihre nahen Familienangehörigen, die aufgrund des bewaffneten Konflikts die Ukraine verlassen haben.
  • Ukrainische Staatsbürger:innen, die sich bereits vor dem Ausbruch des bewaffneten Konflikts rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben und nicht zu ihrem Wohnsitz zurückkehren können.

Dieses Aufenthaltsrecht ermöglicht den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum, zu medizinischer Versorgung und zu Bildung. Erforderlich dafür ist die Registrierung als Vertriebene:r.

Hinweis: Für die von der Vertrieben-Verordnung erfassten Personen ist es nicht notwendig, einen Asylantrag zu stellen. Ein solcher wird seitens des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) für die Dauer des Aufenthaltsrechts als Vertriebene:r nicht bearbeitet.

Wie lange gilt dieses Aufenthaltsrecht?

Das vorübergehende Aufenthaltsrecht gilt bis 3. März 2023 und verlängert sich automatisch um jeweils sechs Monate, längstens jedoch ein Jahr.

Wo befinden sich die Registrierungsstellen?

Vertriebene, die in Österreich bleiben möchten, müssen sich bei den Erfassungsstellen der Polizei in Linz bzw. Wels registrieren lassen.

• LINZ Öffnungszeiten MO und FR von 8 bis 13 Uhr (Stand 01.02.2023)

4020 Linz, Waldeggstraße 41
Erreichbarkeit: 0664/5710433

Mobile Erfassung:
Die LPD OÖ verfügt über eine mobile Erfassung zur primären Registrierung von Personen, welche auf Grund ihrer physischen Verfassung NICHT in der Lage sind eine der o.a. Erfassungsstellen aufzusuchen.
Erreichbarkeit: 0664/88229830

Website Landespolizeidirketion

Weitere Informationen zu Erfassung und Aufenthalt

Was muss zur Registrierung mitgenommen werden?

Soweit vorhanden, sollten zur Registrierung folgende Unterlagen mitgenommen werden:

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, andere Personenstandsdokumente
  • Sonstige Identitätsdokumente, etwa Personalausweis, Führerschein, Aufenthaltstitel etc.

In der Folge wird ein „Vertriebenen“-Ausweis erstellt und einige Tage später per Post zugestellt. Der Ausweis für Vertriebene gilt als Bestätigung über den geduldeten Aufenthalt und ist erforderlich, um Leistungen beispielsweise des AMS (z.B. Deutschkurse) beziehen zu können.

Wie ist der Ablauf nach dem Ankommen?

1. Beim Magistrat oder auf der Gemeinde den Wohnsitz melden, damit die Meldung im Zentralen Melderegister (ZMR) eingetragen wird. Vertriebene fallen unter die allgemeine Meldepflicht und müssen ihren Wohnsitz daher innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft (in der Grundversorgungseinrichtung oder bei privaten Quartiergeber:innen) beim jeweiligen Gemeindeamt bzw. Magistrat melden.

2. Betroffene müssen sich bei den Registrierungsstellen der Polizei melden (aktuelle Standorte siehe im Link oben). Bitte alle vorhandenen Dokumente mitnehmen! Anschließend wird die blaue Aufenthaltskarte an die im Melderegister eingetragene Adresse verschickt. Dies kann im Moment einige Wochen dauern.

3. Danach bei der Volkshilfe oder der Caritas melden, wenn Grundversorgung benötigt wird. Der Verpflegungszuschuss beträgt für einen Erwachsenen 215 Euro pro Monat und für ein Kind 100 Euro pro Monat. Die Daten werden dann der Grundversorgungsstelle des Landes Oberösterreich übermittelt.

Mit privaten Quartiergeber:innen soll ein Prekariats-, Miet- oder Bittleihvertrag geschlossen werden, welcher auch an die zuständige Stelle für die Grundversorgung (Volkshilfe oder Caritas) übermittelt werden soll, um das Geld für die Unterkunftgeber:innen beziehen zu können.

4. Sobald die blaue Karte zugestellt wurde, können sich Betroffene beim AMS melden. Wird eine Arbeitsstelle gefunden, muss die dienstgebende Stelle eine Beschäftigungsbewilligung beantragen. Diese wird von Amts wegen erteilt und setzt kein Ersatzkräfteverfahren voraus. Hier gibt es die Infos des AMS auf Ukrainisch.

Was muss zur Antragstellung auf Grundversorgung mitgenommen werden und wo kann ich dieser Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann bei den zuständigen Beratungsstellen der Volkshilfe und der Caritas gestellt werden.

Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Meldezettel aller Geflüchteten
  • Hauptmietvertrag der Unterbringung
  • Ausweisdokumente der Geflüchteten
  • gegebenenfalls Miet-, Prekariats- oder Bittleihvertrag

Sind Vertriebene aus der Ukraine krankenversichert?

Ukrainische Staatsangehörige und weitere Personen, die ab dem 24. Februar 2022 wegen der kriegerischen Ereignisse in der Ukraine vorübergehend in Österreich aufgenommen werden, sind ab dem Tag der Ankunft im Bundesgebiet bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) krankenversichert.

Zu beachten ist, dass die erforderliche Anmeldung zur Krankenversicherung nur dann automatisch erfolgt, wenn die betroffene Person Grundversorgung bezieht.

Vertriebene erhalten eine Versicherungsnummer und einen e-card-Ersatzbeleg, aber keine e-card. Die Versicherungsnummern werden im Rahmen der Registrierung der ukrainischen Flüchtlinge vergeben.

Wurde die Registrierung noch nicht vorgenommen, so können Leistungen (Arzt/Ärztin, Apotheke, usw.) trotzdem gegen Vorlage des ukrainischen Reisepasses in Anspruch genommen werden.

Alle aktuellen Infos dazu sind im Infoblatt der ÖGK zusammengefasst. Infos dazu gibt es auch auf Russisch / Вот информация на русском.

Wie sieht der Arbeitsmarktzugang für Vertriebene aus der Ukraine aus?

Ukrainischen Vertriebenen, die sich registriert haben, ist es möglich, in Österreich in allen Branchen zu Arbeiten. Erforderlich ist dafür eine Beschäftigungsbewilligung durch das AMS. Die Beschäftigungsbewilligung wird entweder vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitsgeberin beantragt oder wird im Falle der aktiven Vermittlung durch das AMS von diesem erteilt.

Das AMS unterstützt alle Personen mit einem gültigen Ausweis für Vertriebene mit bedarfsgerechten Förderangeboten, wie z.B. Deutschkursen, Kompetenzerhebungen und Qualifizierungen bei der Arbeitsmarktintegration, und vermittelt auch aktiv offene Stellen.

Informationen dazu auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch

Jobbörse für Vertriebene aus der Ukraine

Karriere.at hat eine eigene Ukraine-Plattform: Ukrainejobs.at

Wo gibt es Infos zu Deutsch- und Orientierungskursen?

Über Deutsch- und Orientierungskurse informiert der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF).

Bezüglich Deutschkursen kann man sich auch an das BFI, die VHS und das WIFI wenden. Speziell in Linz unterstützt auch der Verein Begegnung – Arcobaleno.

Auf unserer Initiativenlandkarte gibt es außerden eine Übersicht an Freiwilligeninitiativen in Oberösterreich, die eventuell auch Lerngruppen /-kurse oder Sprachcafés anbieten.

Dürfen Kinder aus der Ukraine die Schule besuchen?

In Österreich gilt die Schulpflicht!

"Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht. Das heißt, dass nicht nur für österreichische Kinder, sondern unabhängig von der Staatsbürgerschaft für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten, die allgemeine Schulpflicht gilt. Die allgemeine Schulpflicht ist in Österreich in der Bundesverfassung festgeschrieben. Sie beginnt in Österreich mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Schuljahre. Ein Lebensjahr ist mit Ablauf des dem Geburtstag vorangehenden Tages vollendet. Daher beginnt für ein am 1. September geborenes Kind die Schulpflicht mit seinem 6. Geburtstag. Hat ein Kind am 2. September oder danach seinen 6. Geburtstag, ist es erst mit 1. September des Folgejahres schulpflichtig."

Lt. Bildungsdirektion OÖ kann ein Kind ab dem Tag, an dem es sich in fixer Unterbringung befindet, die Schule besuchen. Details zur Schulpflicht folgen noch.
Grundsätzlich werden Kinder die in Betracht kommende Sprengelschule besuchen, wobei auf die pädagogischen, räumlichen und personellen Ressourcen Bedacht genommen wird.

Folgende Ansprechstellen für die verschiedenen Bezirke wurden eingerichtet:

Aktuelle Informationen findet ihr auch direkt auf der Seite der Bildungsdirektion OÖ.

Gibt es eine Schüler:innenfreifahrt für Vertriebene?

Ja, es gibt für schulpflichtige Schüler:innen eine Schüler:innenfreifahrt. Informationen dazu gibt es bei der Bildungsdirektion OÖ oder direkt in den Schulen. Zu beachten ist, dass der Schulweg mind. 2 km betragen muss.

Ich möchte Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen oder suche eine Unterkunft für Geflüchtete. Wo kann ich mich melden?

Die BBU koordinieren Privatunterkünfte. Menschen, die Wohnraum zur Verfügung stellen möchten, sollen sich demnach unter nachbarschaftsquartier@bbu.gv.at melden. Die BBU hat nun auch ein Online-Formular eingerichtet, worüber Wohnangebote gemeldet werden können.

Ist es wahr, dass Ukrainer:innen Öffis gratis benützen dürfen?

Die ÖBB erlaubt Menschen – unter Vorlage eines ukrainischen Passes oder ID-Card – das Angebot der ÖBB gratis zu nutzen. Wichtig ist, dass vorab ein gratis Ticket bei einem ÖBB Schalter besorgt wurde!

Können Geflüchtete aus der Ukraine ihre Haustieren einfach mitnehmen?

Ja! Die EU hat die Einreisebestimmungen für Heimtiere diesbezüglich aufgehoben. Pro Person dürfen 5 Heimtiere mitgenommen werden. Voraussetzungen – wie Tollwuttests / -imfpung – können nachgeholt werden.

Wenn Haustiere in der Unterkunft nicht unterkommen können, bietet das Tierparadies Schabenreith deren Unterbringung an. Kontakt und mehr Infos hier.

 

Hat SARS-CoV-2/ COVID-19 Auswirkungen darauf, ob Menschen aus der Ukraine in Österreich einreisen dürfen?

Personen, die auf Grund einer kriegerischen Auseinandersetzung einreisen, sind von der aktuellen COVID-19 Einreiseverodnung ausgenommen. Nähere Informationen hierzu gibt es laufend beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (www.sozialministerium.at). (Quelle: BFA)

 

 

Wo kann ich Sachspenden abgeben??

Sachspenden können in den Shops der Volkshilfe OÖ oder bei der Caritas OÖ abgegeben werden. Weitere Möglilchkeiten findet ihr auch auf unserer Initiativenlandkarte.

 

 

Wo finde ich aktuelle Daten, Zahlen und Fakten zum Thema Geflüchtete aus der Ukraine?

Wo können sich Ukrainer:innen ihre ID-Karte ausstellen lassen?

Die Ausstellung des Ausweises von Bürger:innen der Ukraine (ID-Karte) liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des Staatlichen Migrationsdienstes der Ukraine. Die Botschaft darf keine Maßnahmen in Bezug auf diese Ausweise ergreifen.

Laut Webseite des Migrationsdienstes der Ukraine wird die Identität einer Person bis Ende des Kriegsrechtes durch Ausweise von Bürger:innen der Ukraine festgestellt, auch durch jene, deren Ablaufsdatum 30 Tage vor dem 24.02.2022 und nach dem 24.02.2022 liegt. Solche Ausweise müssen unbedingt innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende des Kriegsrechtes neu ausgestellt werden.

Zusätzliche Information ist unter dem folgenden Link abrufbar (in ukrainischer Sprache): https://dmsu.gov.ua/faq/vidpovidi-na-chasti-pitannya-na-period-voenogo-stanu.html

Gleichzeitig haben sich im Ausland aufhaltende Bürger:Innen der Ukraine die Möglichkeit, bei einer Filiale des Migrationsdienstes der Ukraine außerhalb der Ukraine diesen Ausweis zu beantragen. Solche Filiale gibt es aktuell in Polen, der Slowakei, der Türkei und Tschechien. Die Liste der aktuellen Filialen ist unter dem Link verfügbar: https://pasport.org.ua/centers

Wo können Ukrainer:innen einen Reisepass beantragen?

Ukrainer:innen können bei der Botschaft der Ukraine den Reisepass beantragen. Dies ist nur mit einer gültigen ID-Karte oder gültigem Reisepass möglich.

Zusätzliche Information ist unter dem folgenden Link abrufbar (in ukrainischer Sprache): https://austria.mfa.gov.ua/konsulski-pitannya/pasport/oformlennya-ta-obmin-zakordonnogo-pasporta

Außerdem gibt es auch für die Zeit des Kriegsrechtes eine Möglichkeit, die Gültigkeit des Reissepasses zu verlängern. Dies geschieht durch einen Vermerk des Konsuls der Ukraine im Pass über dessen Verlängerung. Während des Kriegsrechts und innerhalb eines Jahres nach dessen Beendigung dürfen die Bürger:Innen der Ukraine die Staatsgrenze der Ukraine mit einem ausländischen Reisepass überschreiten, dessen Gültigkeit verlängert wurde.

Zusätzliche Information ist unter dem folgenden Link abrufbar (in ukrainischer Sprache):

https://austria.mfa.gov.ua/konsulski-pitannya/vnesennya-informaciyi-pro-ditinu-do-pasporta-gromadyanina-ukrayini-dlya-viyizdu-za-kordon-v-umovah-voyennogo-stanu

Wo bekommen Ukrainer:innen eine Identifikationsbestätigung?

Ukrainer:Innen können im Kriegsrecht ein Dokument bei der ukrainischen Botschaft beantragen, das ihre Identität bestätigt. Die Ausstellung ist kostenlos und das Dokument erhalten die Ukrainer:Innen an dem Tag der Beantragung. Man braucht dafür ein Foto mit dem Maßen 3,5*4,5cm.